In Kirchhunderm, Eichacker, auf der B 517 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStr S350 85 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Olpe
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