Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berg, A9, Ri. Berlin, Abschnitt 120, km 1.710 mit 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 133 km/h. Beweismittel: Messung mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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