Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trogen, A 93, Hochfranken, Abschnitt 100, km 1,25, Ri. AD Hochfranken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 154 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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