Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons in Paderborn, auf der B 64, AB 48, Stat. 0.113, FR. Paderborn während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeuge: aufnehmender Beamter.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörungsbogen wurde durch Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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