In 83404, Ainring, auf der Ulrichshögler Straße, Höhe Hs.-Nr. 16 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden 41 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Leivtec XV3, Frontfoto 

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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