Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Windehausen, Ortsdurchfahrt, K 19 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 62 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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