Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Memmingen, auf dem Tiroler Ring, FR Süd die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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