Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,830 Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 150 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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