Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, A 96, im Abschnitt 450, Höhe km 1,832, li. Spur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 141 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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