Auf der BAB 71, Gräfenroda – Schweinfurt, EF / AD Süd Harz, Tunnel, Rennsteigtunnel wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Foto ergab 122 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen.
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