Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 92, AK Neufahrn, AB 1080, Ast-G-Z, bei km 0,713, A 92, Ri. Deggendorf mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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