Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Deiningen, auf de Hauptstraße, Am Sportpark, Richtung Wemding die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte 75 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen
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