Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung mit Beweisfoto ergab 102 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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