Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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