Auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170,670, 1. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Piezomessung mit Foto 107 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

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