Auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Erfurt, bei km 120,3, Lastspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Piezomessung mit Foto 115 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen

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