Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 2155, Bad Berka, Abzw. Steinbruch Gutendorf mit 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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