In 83458, Schneizlreuth, B 21, Höhe Hs.-Nr. 9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Frontfoto ergab 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular Anhörung.
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