Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bichl, B 472, Abschnitt 760, km 0.160, Ri. Bad Tölz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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