Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höchstadt a. d. Aisch, A 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 600, km 0.0 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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