Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, mittlere Spur zulässige Höchstgeschwindigkeit , die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 122 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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