In München, Leopoldstraße 15, stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 51 km/h km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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