Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ruhstorf. a. d. Rott, B 388, Abschnitt 1280, km 0.820, Ri. Hartkirchen die zulässige Höchstgechwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 111 km/h bei zulässigen 80 km/h mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandter Formular Anhörung
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