Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd (A8), im Abschnitt 430, km 3,150 – 5,820 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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