Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd (A8), im Abschnitt 430, km 4.570 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 84 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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