Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 07743, Jena, auf der BAB 4, bei km 173,011, FR Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 103 km/h mit Video-Messung, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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