Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rückersdorf, B 14, i.H. Altwasser 20-22 die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit LEIVTEC XV3 und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 91 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken übersandte Vordruck Anhörung
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