Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, St. Gangloff, Berlin-München, km 189.0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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