Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottendorf, auf der B 8, Abschnitt 1060, km 1,65, Richtung Kitzingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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