Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Aschheim, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A96), im Abschnitt 450, bei km 1,832, linke Spur um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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