In Leipzig, auf der Miltitzer Str. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankensystem 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörungsbogen
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