Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neukirchen, OT Haid, Ortsdurchfahrt, i.H. Querungshilfe wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 43 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung Opf. Mitte übersandt.

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