Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Selb, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 260, im Bereich von km 0,65 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 101 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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