Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hargarten, auf Brotdorfer Straße, i.H. Hausnr. 2, Rtg. Brotdorf um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Radarmessverfahren mit Multanova 6F digital.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Verwarnung/Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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