Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pullach im Isartal, B 11, Wolfershausener Straße, i. H. Anton-Bruckner-Straße mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Gemeinde Pullach im Isartal übersandt.
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