Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ahaus, auf der L 560, Brook, Höhe Sportplatz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Zeugenbefragung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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