Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gamstädt, Ortsdurchfahrt B 7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 79 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasermessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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