Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Himmelkron, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed 118 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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