Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Horb a. N., auf der Stuttgarter Straße, FR ortsauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 52 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Horb übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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