Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 8), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die

Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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