In München, Petueltunnel östlich, Block 27, rechte Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto 85 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen

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