Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Vorjurastraße, ca 400 m nach Wiener Straße, Ri. Katzwang die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 71 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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