Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 96,735, FR Oberhausen überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Anhörung
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