Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, auf der Obertraublinger Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV§ mit Frontfoto 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandte Anhörung

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