In Selb, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 260, km 0.65 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 126 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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