Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd ( A 8 ), im Abschnitt 430, km 4.570 mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 81 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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