Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesent, K R 42, Abschnitt 100, km 1.100, H, Kapelle, Ri. Wiesent die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 97 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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