Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Regensburg, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 1080, bei km 1,710, Ri. Frankfurt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement und Foto 105 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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