Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.06.2016 in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104.4, Spur 3, FR Hamburg mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 330 dokumentierte mit Frontfoto 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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