Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 31.05.2016 in Bad Alexanderbad, auf der B 303, Abschnitt 1400, km 2,73, FR MArktredwitz um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 122 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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